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Rechtsanwalt Held

Darf man rechts überholen? Rechtsanwalt Alexander Held klärt auf !

Jeder Autofahrer kennt die Situation. Man fährt auf relativ freier Autobahn. Alle Spuren sind frei, also hält man sich an das in Deutschland herrschende Rechtsfahrgebot. Doch dann kommt er in Sicht! Der Blutdruck steigt, die ersten Verwünschungen formulieren sich in unseren Gedanken. Dort fährt er wieder, der Verkehrsteilnehmer, der von einem Rechtsfahrgebot wohl noch nie etwas gehört hat. Er fährt seelenruhig mit geringer Geschwindigkeit aber fest entschlossen auf der mittleren Spur. Die Frage die sich einem da unmittelbar aufdrängt heißt: „Was mache ich jetzt?“.


Grundsätzliches

Verhalte ich mich ordentlich und fahre erst auf die mittlere Spur, um den „Mittelspurschleicher“ dann links zu überholen? Oder gehe ich das Risiko ein, behalte meine Geschwindigkeit bei und überhole ihn auf der rechten Spur, um ihm vielleicht so sein eigenes „Fehlverhalten“ aufzuzeigen? Eine solche Situation kennen wohl die meisten Verkehrsteilnehmer. Und alle haben in der Fahrschule gelernt: „Wer überholen will, muss dies links tun. Rechts überholen ist verboten!“

Und genau das ist auch die richtige Antwort auf die oben gestellte Frage. In Deutschland ist es verboten, rechts zu überholen. Das ist die Regel. Aber wer das deutsche Recht kennt, der weiß, es gibt immer mindestens eine Ausnahme. Und so ist es auch im Falle des „Rechtsüberholens“.


Ausnahme Nr. 1

Das Phänomen des zäh fließenden Verkehrs treffen Verkehrsteilnehmer immer wieder an. Besonders häufig findet man dieses Phänomen auf mehrspurigen Straßen, die in eine Richtung führen. Hier kann es passieren, dass nur eine der Spuren „verstopft“ ist, während die anderen Spuren flüssigen Verkehr aufweisen. Hier weiß § 7 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) Rat. Dieser lautet: „Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.“ Absatz 2a desselben Paragraphen führt dazu sogar noch weiter aus: „Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.“

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt es somit ausdrücklich, dass langsam fahrende Kolonnen rechts überholt werden dürfen. Dabei muss aber auf die Geschwindigkeit geachtet werden. Hier hat sich die Regel durchgesetzt, dass eine Fahrzeugschlange, die sich selbst nicht schneller als 60 km/h fortbewegt, auf der rechten Spur mit einer maximal 20 km/h höheren Geschwindigkeit überholt werden darf.


Ausnahme Nr. 2

Wer vor sich ein Auto sieht, welches blinkt, um links abzubiegen oder sich links einordnen will, darf dieses rechts überholen. Hier ist aber dennoch Vorsicht geboten. Denn das vorausfahrende Fahrzeug könnte sich auch noch umentscheiden und anders reagieren, als das Blinken erahnen lässt. Die anwaltliche Praxis zeigt, dass Unfälle in solchen Situationen immer wieder vorkommen, weil Verkehrsteilnehmer die Signale und Abbiegeabsichten der Anderen falsch einschätzen und bewerten.


Was kann nun passieren, wenn ich rechts überhole und dabei erwischt werde? 

Grundsätzlich handelt es sich auch beim Rechtsüberholen um eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird in der Regel mit einem Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet. Vorsicht ist aber geboten, wenn durch das Überholmanöver andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet werden oder sogar ein Unfall verursacht wird. Hier droht ein Fahrverbot von bis zu neun Monaten.


Was kann ich gegen meinen Ärger auf „Schleicher“ tun?

Auch das absichtlich sehr langsame Fahren (Schleichen), kann Strafen nach sich ziehen. Denn von Schleichern geht ein erhebliches Provokationsrisiko aus. Andere Verkehrsteilnehmer könnten sich zu risikoreichen Überholmanövern provozieren lassen mit der Folge, dass hierdurch schwere Unfälle entstehen können. Das Schleichen auf der Autobahn erfüllt daher den Straftatbestand der Nötigung.

Oft geht die Polizei gegen Schleicher nur sehr selten vor. Das liegt vor allem an der schwierigeren Beweissituation. Einen Schleicher zu überführen, ist deutlich schwerer, als einen Geschwindigkeitsverstoß zu dokumentieren. Das muss einen aber nicht daran hindern, den Schleicher anzuzeigen. Gerade wenn man einen Zeugen im eigenen Fahrzeug hat, stehen die Chancen gut, dass der Schleicher zur Verantwortung gezogen wird.


Anwaltliches Schlusswort

Auch wenn es Situationen gibt, in denen rechts überholt werden darf, sollte der überholende Verkehrsteilnehmer besonders vorsichtig und vorausschauend sein. Den rechts Überholenden trifft ein erhebliches Risiko in einen Unfall verwickelt zu werden. In der Praxis sind vor allem Überholvorgänge von Abbiegern und Fahrradfahrern häufige Unfallursachen. Der Überholende muss dabei immer mit Fehlern des Überholten rechnen. Immer wieder kommt es vor, dass Verkehrsteilnehmer blinken und dann dennoch geradeaus fahren. Kommt es dann zum Unfall, ist die Alleinschuld des Falschblinkers kaum beweisbar und es muss mindestens mit einer Mitschuld gerechnet werden.


Rechtsanwalt Alexander Held ist Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht. Sollten Sie in einen Unfall verwickelt worden sein oder haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, helfen wir Ihnen mit unserem kompetenten Team gern weiter. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie direkt an! Ein Gespräch über eine Ersteinschätzung ist stets kostenlos. Die Kanzlei ist unter nebenstehender Nummer telefonisch für Sie erreichbar:


Kanzlei Alexander Held

Judengasse 3

98574 Schmalkalden

Telefon: 03683 - 7878790



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