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Geblitzt: Ab wieviel km/h drohen Punkte und Fahrverbote? – Änderungen in der Straßenverkehrsordnung

Aktualisiert: 2. Dez. 2021

Mitte Februar wurde durch den Gesetzgeber die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen. Für 2020 gibt es drastische Maßnahmen, welche deutlich höhere Strafen mit sich bringen.

Wann alle Änderungen letztlich genau in Kraft treten, ist aktuell aber noch unklar. Wer also zukünftig im Straßenverkehr zu schnell unterwegs ist und sich selbst oder andere gefährdet, muss mit härteren Strafen rechnen.

Besonderer Bestandteil der Novelle der StVO sind die erhöhten Bußgelder für Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts und außerorts.

Für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften sieht der Bußgeldkatalog nunmehr folgende Strafen vor:

· bis 10 km/: 20 Euro, (bislang 10 Euro)

· 11 bis 15 km/h: 40 Euro, (bislang 20 Euro)

· 16 bis 20 km/h: 60 Euro, (bislang 30 Euro)

· 21 bis 25 km/h: 70 Euro, 1 Punkt

· 26 bis 30 km/h: 80 Euro, 1 Punkt 1 Monat Fahrverbot

· 31 bis 40 km/h: 120 Euro, 1 Punkt 1 Monat Fahrverbot

· 41 bis 50 Euro: 160 Euro, 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot

· 51 bis 60 km/h: 240 Euro, 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot

· 61 bis 70 km/h: 440 Euro, 2 Punkte 2 Monate Fahrverbot

· über 70 km/h: 600 Euro, 2 Punkte 3 Monate Fahrverbot

Es sind mit der StVO-Novelle vor allem die Bußgelder im Bereich bis 20 km/h Geschwindigkeitsüberschreitungen angepasst worden. Doch auch im Bereich ab 21 km/h Bereich gibt es Änderungen. Es droht nun früher ein Fahrverbot.

Galt nach dem alten Bußgeldkatalog ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 bis 40 km/h außerorts nur dann ein Fahrverbot, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kam, muss nun bei jeder Geschwindigkeitsüberschreitung ab 26 km/h den Führerschein für einen Monat abgeben. Ob jemand Ersttäter ist, spielt dabei keine Rolle mehr.

Im Übrigen verbleibt es für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts bei den Regeln und Bußgeldern wie bisher.

Noch strenger werden nach der Anpassung der StVO Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften geahndet. So wurden die Bußgelder deutlich angehoben und Autofahrern droht nun schneller ein Fahrverbot.

Für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften sieht der Bußgeldkatalog nunmehr folgende Strafen vor:

· bis 10 km/: 30 Euro, (bislang 15 Euro)

· 11 bis 15 km/h: 50 Euro, (bislang 25 Euro)

· 16 bis 20 km/h: 70 Euro, (bislang 35 Euro)

· 21 bis 25 km/h: 80 Euro, 2 Punkt 1 Monat Fahrverbot

· 26 bis 30 km/h: 100 Euro, 2 Punkt 1 Monat Fahrverbot

· 31 bis 40 km/h: 160 Euro, 2 Punkt 1 Monat Fahrverbot

· 41 bis 50 km/h: 200 Euro, 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot

· 51 bis 60 km/h: 280 Euro, 2 Punkte 2 Monat Fahrverbot

· 61 bis 70 km/h: 480 Euro, 2 Punkte 3 Monate Fahrverbot

· über 70 km/h: 680 Euro, 2 Punkte 3 Monate Fahrverbot

Wie auch bei den Bußgeldern für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts wurden ebenfalls die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts deutlich angehoben.

Besonders sind vor allem die Neuerungen der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften. Auch hier entfällt durch die Novellierung die Wiederholungstäterregel bei Tempoverstößen. Bisher wurde ein Fahrverbot verhängt, wenn der Autofahrer zweimal innerhalb von zwölf Monaten 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren ist. Diese Regel entfällt ab jetzt. Temposünder, welche über 21 km/h innerorts zu schnell waren und geblitzt wurden, droht mindestens ein einmonatiges Fahrverbot. Ob man Ersttäter ist, spielt auch dabei keine Rolle mehr, auch die müssen den Führerschein für mindestens einen Monat abgeben.

Aber nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen werden deutlich teurer, auch falsches Parken und Lärmbelästigung wird entsprechend geahndet.

Für falsches Parken und Lärmbelästigung sieht der Bußgeldkatalog nunmehr folgende Strafen vor:

· Parken an einer unübersichtlichen Stelle: 35 Euro, (bisher 15 Euro)

· Parken in einer Feuerwehrzufahrt: 55 Euro, (bisher 35 Euro)

· Parken auf einem Behindertenparkplatz: 55 Euro, (bisher 35 Euro)

· Parken in zweiter Reihe mit Behinderung: 80 Euro, 1 Punkt (bisher 25 Euro)

· Halten in zweiter Reihe: 55 Euro, (bisher 15 Euro)

· Verursachen von unnötigem Lärm oder Abgasbelästigung: 80 Euro, (bisher 10 Euro)

· unzulässiges Befahren einer Umweltzone: 100 Euro, (bisher 80 Euro)


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