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Rechtsanwalt Held

Ist die lebenslange Freiheitsstrafe ein Leben lang?

Wenn ein Täter bestimmte Straftatbestände erfüllt, droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe. Bei einer Verurteilung wegen Mordes (§ 211 StGB) oder sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Todesfolge (§ 176b StGB) sieht das Gesetz eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.



Doch was bedeutet das eigentlich?

Ist damit wirklich eine Strafe gemeint, welche lebenslang, also bis zum Tod verbüßt werden muss oder gibt es nicht doch eine zeitliche Beschränkung?


Ein Beispiel: Im NSU-Prozess hat die Bundesanwaltschaft in ihren Strafanträgen für Beate Zschäpe eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.


Was bedeutet diese Forderung?

Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe gibt es grundsätzlich keine zeitliche Obergrenze. Sie dient speziell zur Abgrenzung zu einer sogenannten zeitigen Freiheitsstrafe, die gemäß § 38 StGB maximal 15 Jahre betragen soll. Wird ein Täter also zur lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, muss dieser also grundsätzlich als Strafgefangener bis zu seinem Tod in Haft bleiben.


Das Bundesverfassungsgericht hielt dies jedoch für unzulässig.

Ein Strafgefangener muss Aussicht auf eine Haftentlassung haben dürfen. Eine Haftverbüßung für den Rest seines Lebens dürfe es ohne eine solche Aussicht nicht geben. Das Bundesverfassungsgericht verlangte daher die Schaffung einer Regelung, wonach ab einer bestimmten Zeit der Strafrest auf Bewährung ausgesetzt werden kann. Mit der heutigen Fassung des § 57a StGB kam die Gesetzgebung dieser Voraussetzung nach.


Nach dieser Vorschrift kann die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn:


  • fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind

  • nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet

  • dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann

  • die verurteilte Person einwilligt


Im oben angesprochenen Fall des NSU-Prozesses forderte die Bundesanwaltschaft nicht nur eine lebenslange Freiheitsstrafe, sondern auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die anschließende Sicherheitsverwahrung. Dies ist das härteste Strafmaß, welches ein deutsches Gericht aussprechen kann, denn – wie beschrieben – macht dies eine vorzeitige Entlassung aus der Haft unmöglich.


Autor: Rechtsanwalt Alexander Held, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsstrafrecht

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