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RECHTSANWALT ALEXANDER HELD - FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT & STRAFRECHT

"Verkehrsstrafrecht kann jeden betreffen."

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Verkehrsstrafrecht kann jeden betreffen. Hierbei geht es nicht um den klassischen Verkehrsunfall, sondern um die strafrechtlichen Konsequenzen, die im Straßenverkehr drohen.

Neben dem Alkohol im Straßenverkehr ist die sogenannte Unfallflucht oder Fahrerflucht das häufigste Delikt. Geregelt wird die Fahrerflucht in § 142 StGB unter der Bezeichnung "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort". Die Vorschrift sollte nach dem Willen des Gesetzgebers, die Ansprüche des Geschädigten sichern, in dem der Verursacher wegen der möglichen Strafe, dazu angehalten werden soll, am Unfallort zu bleiben bzw. die entsprechenden Feststellungen zeitnah nachzuholen.

Die Strafen für die sog. Unfallflucht liegt zwischen einer Geldstrafe oder eine Freiheits-strafe von bis zu drei Jahren. Gravierend sind auch die weiteren Folgen für den Führerschein, dabei kann ein Fahrverbot von maximal sechs Monaten sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Insofern ist es dringend geboten, sich bei einer Unfallflucht einem Anwalt, im besten Fall einem versierten Strafverteidiger anzuvertrauen und nicht zu hoffen, dass es schon irgendwie gut geht. Dafür hängt zu viel dran.

Folgende Verkehrsdelikte fallen zum Beispiel ins Strafrecht:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Fahrerflucht

  • Nötigung

  • Trunkenheit am Steuer

  • Drogen am Steuer

  • Unterlassene Hilfeleistung

  • Kennzeichenmissbrauch

  • Gefährdung des Straßenverkehrs

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0173 66 91 756​​
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